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   BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96   

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https://dejure.org/1996,1735
BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96 (https://dejure.org/1996,1735)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1996 - 1 StR 314/96 (https://dejure.org/1996,1735)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 1 StR 314/96 (https://dejure.org/1996,1735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 247 StPO; § 54 StPO; § 96 StPO; § 110a StPO
    Anfrage bei der obersten Dienstbehörde zur Erteilung einer Aussagegenehmigung auch bei genereller Delegation der Ausübung durch das Landesrecht; Anwesenheitsrecht des Angeklagten (Ausschließung; Gefahr für die Wahrheitsermittlung; Verhältnismäßigkeit: Erforderlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Oberste Dienstbehörde - Aussagegenehmigung - Delegation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 54, § 96

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 175
  • NJW 1996, 2738
  • MDR 1996, 1052
  • NStZ 1996, 608
  • NJ 1996, 615
  • StV 1996, 523
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
    Ist die (bedingte) Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Zeugen nicht hinreichend und für das Gericht überzeugend begründet, so muß es im Rahmen seiner Pflicht zur Wahrheitsermittlung zunächst auf eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dringen (BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt - GS - 32, 115, 126; BGH NStZ 1993, 248; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 54 Rdn. 27).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 250 = NJW 1981, 1719) dargelegt, daß es von Verfassungs wegen geboten ist, zusätzliche rechtsstaatliche Anforderungen an solche behördliche Entscheidungen zu stellen, die infolge bewußter Zurückhaltung sachnäherer Beweismittel im Strafprozeß zu Einschränkungen der Wahrheitsermittlung führen.

    Nur damit ist eine sachgerechte Handhabung, bei der die Belange der sachbearbeitenden Dienststelle nicht überbewertet werden, gewährleistet (BT-Drucks. 12/989 S. 42 unter Bezugnahme auf BVerfGE 57, 250, 289).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
    Ist die (bedingte) Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Zeugen nicht hinreichend und für das Gericht überzeugend begründet, so muß es im Rahmen seiner Pflicht zur Wahrheitsermittlung zunächst auf eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dringen (BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt - GS - 32, 115, 126; BGH NStZ 1993, 248; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 54 Rdn. 27).

    Andernfalls kommt das Gericht seiner Pflicht nicht nach, die behördliche Maßnahme in eigener Zuständigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Regeln des Strafprozeßrechts zu überprüfen (BGHSt 32, 115, 126; BGH NStZ 1993, 248).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
    Er erstreckte sich gegen die in dieser Sache Verfolgten über einen Zeitraum von ca. sechs Monaten, ging über einzelne Ermittlungshandlungen hinaus (dazu BGHSt 41, 64 ff.) und soll auch in künftigen Fällen gesichert sein.
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
    Dem steht es nach gefestigter Rechtsprechung gleich, wenn eine Zeugenvernehmung aus den in § 96 oder § 54 StPO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen von behördlicher Seite sonst nicht ermöglicht wird (BGHSt 32, 32, 36 = JZ 1984, 45 m.Anm. Geerds; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 247 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.08.1989 - 2 StR 306/89

    Strafprozeßrecht: Ausschließung des Angeklagten, Begründungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
    Dem steht es nach gefestigter Rechtsprechung gleich, wenn eine Zeugenvernehmung aus den in § 96 oder § 54 StPO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen von behördlicher Seite sonst nicht ermöglicht wird (BGHSt 32, 32, 36 = JZ 1984, 45 m.Anm. Geerds; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 247 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Der Betroffene kann möglicherweise auch von der Anwesenheit ausgeschlossen werden, wenn eine rechtmäßige Sperrerklärung (§ 96 StPO in entsprechender Anwendung [BGH, Beschl. v. 16.01.2001, NStZ 2001, 333] i.V.m. § 68 Abs. 1 BBG / § 46 Abs. 1 HmbBG i.V.m. § 37 Abs. 3 BeamtStG [vgl. unter dem Gesichtspunkt der Begrenzung des Beweiserhebungsrechts: BVerfG, Beschl. v. 17.06.2009, NVwZ 2009, 1353]) vorliegt und der Zeuge sonst nicht "freigegeben" wird (vgl. BGH, Urt. v. 2.07.1996, NJW 1996, 2738).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Der Betroffene kann möglicherweise auch von der Anwesenheit ausgeschlossen werden, wenn eine rechtmäßige Sperrerklärung (§ 96 StPO in entsprechender Anwendung [BGH, Beschl. v. 16.01.2001, NStZ 2001, 333] i.V.m. § 68 Abs. 1 BBG / § 46 Abs. 1 HmbBG i.V.m. § 37 Abs. 3 BeamtStG [vgl. unter dem Gesichtspunkt der Begrenzung des Beweiserhebungsrechts: BVerfG, Beschl. v. 17.06.2009, NVwZ 2009, 1353]) vorliegt und der Zeuge sonst nicht "freigegeben" wird (vgl. BGH, Urt. v. 2.07.1996, NJW 1996, 2738).
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